Seit November 2024 ist es möglich, den Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung vor dem Standesamt zu ändern

Das erlaubt das im April 2024 vom Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz. Die Anmeldung dafür ist seit dem 1. August möglich. Bisher mussten die Betroffenen nicht nur zwei psychiatrische Gutachten einholen, sondern auch einen Gerichtsbeschluss. Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das veraltete Transsexuellengesetz (TSG) von 1980.

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