Seit Juli 2024 Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung

Seit Juli 2024 haben gesetzlich Versicherte den Anspruch, eine ärztliche Zweitmeinung darüber einzuholen, ob der Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks für sie die beste Option ist. Ärztinnen und Ärzte, die zu dieser Operation raten, müssen ihre Behandelten dann auf ihr Recht hinweisen, mit einem weiteren Facharzt oder einer Fachärztin darüber zu sprechen. Der Hinweis muss mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen. Das Angebot soll dazu beitragen, dass erst einmal alle Alternativen sorgfältig abgewogen werden, bevor das natürliche durch ein künstliches Hüftgelenk ersetzt wird.

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